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Infos für USA-Reisende


Sie erhalten von uns nach der Buchung Ihrer Traumreise,
detaillierte Dokumentationen und viele Reisetipps.
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Um in die USA einreisen zu dürfen, brauchen Sie einen noch 6 Monate gültigen Reisepass und
die ESTA-Genehmigung (Visumsfreie Einreise)

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ESTA Einreisegenehmigung USA:


Zum Online-
ESTA-Formular
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Der neue Pass 10


Ab 1. März 2010 gibt es den neuen Schweizer Pass mit elektronisch gespeichertem Foto und Fingerabdrücken, den Pass 10. Er kann bereits ab dem 24. Februar 2010 beantragt werden. Die persönliche Vorsprache für die Erfassung biometrischer Daten für den Pass 10 kann jedoch erst ab dem 1. März 2010 erfolgen.

Zwischen dem 15. und 24. Februar 2010 wird es aufgrund der erforderlichen Systemumstellungen für eine kurze Phase nicht möglich sein, Pässe 03 und Pässe 06 zu beantragen.

Die heutigen Passmodelle – der Pass 03 ohne und der Pass 06 mit elektronisch gespeichertem Foto – bleiben bis zum Ende ihrer Laufzeit gültig. Sie können jedoch nur noch bis zum 15. Februar 2010 beantragt werden.

Antworten auf Fragen zum Pass erhalten Sie unter der kostenlosen Hotline-Nummer 0800 820 008.

Wie komme ich zu einem Pass 10, was kostet er und wie lange ist er gültig?
Um zu einem Pass 10 zu gelangen, stehen Ihnen je nach Wohnort verschiedene Wege offen:

Ab dem 24. Februar 2010 können Sie den Antrag bequem über das Internet einreichen. Dort erfassen Sie in wenigen Minuten alle nötigen Angaben und vereinbaren einen Termin für die persönliche Vorsprache in einem der Passzentren.
Statt im Internet können Sie den Antrag aber auch telefonisch einreichen oder
direkt bei der persönlichen Vorsprache.
Wichtig: Welche dieser Möglichkeiten Ihr Kanton aktuell unterstützt, erfahren Sie bei Ihrem kantonalen Passbüro. Als Auslandschweizerin oder Auslandschweizer informieren Sie sich bitte direkt bei der für Sie zuständigen Vertretung.

Bei der persönlichen Vorsprache in einem der Passzentren wird Ihre Identität geprüft, und die für die Ausstellung des neuen Passes notwendigen Daten werden erfasst. Hier bezahlen Sie Ihren Pass auch direkt. Nach der persönlichen Vorsprache und der Genehmigung des Antrages wird der Pass innert höchstens 10 Arbeitstagen (Ausland: 30 Arbeitstage) ausgeliefert. In der Regel wird er Ihnen direkt per Post zugestellt.

Die Kantone können im Übrigen festlegen, ob Sie ein eigenes Foto in elektronischer Form mitbringen können. Welche Kantone dies zulassen, welchen Anforderung das Foto genügen muss und wo sich die Passzentren in Ihrem Kanton befinden, erfahren Sie bei Ihrem kantonalen Passbüro. Dort finden Sie auch das elektronische Antragsformular.

Der neue Pass für Erwachsene ist zehn Jahre gültig, für unter 18-Jährige fünf Jahre. Er kostet 140 Franken für Erwachsene und 60 Franken für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren. Bestellen Sie mit dem Pass auch gleich eine Identitätskarte, zahlen Sie als Erwachsener für dieses Kombiangebot 148 Franken. Für ein Kind kostet dieses Angebot 68 Franken. Zusätzlich fallen jeweils die Portokosten an.

Die Identitätskarte wird übrigens weiterhin in der heutigen Form ohne Datenchip ausgestellt. Sie kann – je nach Kanton – in den nächsten zwei Jahren noch bei der Wohnsitzgemeinde beantragt werden. Ob Ihr Kanton dies zulässt, erfahren Sie bei Ihrem kantonalen Passbüro.

Einführung des neuen Schweizer Passes 10

Elektronische Pässe – auch E-Pässe oder biometrische Pässe genannt – werden derzeit weltweit eingeführt. Rund 60 Staaten stellen bereits solche Pässe für ihre Staatsbürgerinnen und Staatsbürger aus, die USA verlangen einen solchen Ausweis bereits für die visumsfreie Einreise. Die Schweiz stellt seit dem 4. September 2006 biometrische Ausweise im Rahmen eines bis September 2011 befristeten Pilotprojekts aus. Die definitive Einführung eines biometrischen Schweizer Passes stellt eine internationale Verpflichtung dar, deren Erfüllung weiterhin die Reisefreiheit der Schweizerinnen und Schweizer sicherstellen soll. Das Parlament hatte die Grundlagen für die definitive Einführung des biometrischen Passes im Sommer 2008 gefällt. Am 17. Oktober 2008 kam das Referendum gegen diesen Beschluss zustande, am 17. Mai 2009 nahmen die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger die Vorlage an. Die definitive Einführung des biometrischen Passes (Pass 10) ist auf den 1. März 2010 geplant.

Resultate der Volksabstimmung
Rede von Bundesrätin Widmer-Schlumpf vom 17. Mai 2009

Fragen & Antworten zum geplanten Pass 10

Neue Rechtsgrundlagen treten per 1. März 2010 in Kraft

Reise in und durch die USA

Die Einführung von E-Pässen ist Voraussetzung dafür, dass Schweizerinnen und Schweizer auch in Zukunft für eine Reise in und durch die USA kein Visum beantragen müssen. Das Schweizer Stimmvolk hat am 17. Mai 2009 der definitiven Einführung von E-Pässen (Pass 10) zugestimmt.

Dank dem Ja an der Urne am 17. Mai 2009 gilt die bisherige Ausgangslage:

Der E-Pass 06, der seit September 2006 ausgestellt wird, berechtigt zur visumsfreien Reise in und durch die USA. Der Pass 03, der seit Januar 2003 ausgestellt wird, berechtigt ebenfalls zur visumsfreien Reise in und durch die USA, sofern er vor dem 26.10.2006 ausgestellt wurde.

Beachten Sie also: Falls Sie über einen Pass 03 verfügen, der vor dem 26.10.2006 ausgestellt wurde, können Sie mit ihm ohne Visum in und durch die USA reisen. Mit einem Pass 03, der nach dem 25.10.2006 ausgestellt worden ist, brauchen Sie hingegen für Reisen in und durch die USA ein Visum. Dieses ist bei der US-Botschaft in Bern einzuholen. Dort sind auch detaillierte Informationen zum Thema erhältlich.

Seit dem 1. Juli 2009 akzeptieren die USA den aktuellen provisorischen Schweizer Pass ohne Datenchip nur noch mit einem Visum. Auf dem Umschlag wird der provisorische Pass klar als solcher bezeichnet, und am unteren Rand ist er zusätzlich mit einem weissen Band markiert. Die Regelung gilt für Reisende mit provisorischem Pass aus allen Ländern, die wie die Schweiz am Visa-Waiver-Programm der USA teilnehmen (siehe unter Ausweise / provisorischer Pass).

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